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frappieren swV. 'in Erstaunen versetzen, befremden', sondersprachl. Im 18. Jh. entlehnt aus frz. frapper (wörtlich: 'schlagen'), aus frk. *hrapon 'raufen, raffen', zu ahd. *raffon (dass.). Die Bedeutungsentwicklung hin zu 'entfremden' wohl auf Basis des Überraschungseffektes eines plötzlichen Schlages (vgl. ne. striking). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mittwoch, 26. Februar 2003
Wider die normative Aufweichung Zeit-Redakteur Robert Leicht warnt vor den normativen Aufweichungen anhand des Frankfurter Falls von Folterandrohung: »Die manifeste Gefahr dieses Denkens besteht darin, dass die Übertragung des Aberwitzigen in den Alltag am Ende unser gesamtes Bewusstsein von den scharfen Grenzen zwischen dem Erlaubten und dem Unerlaubten auflöst – und zwar ohne dass der gedachte absurde Grenzfall jemals eintritt.« Im Feuilleton der FR gibt Klaus Günther, Professor für Rechtstheorie, einen umfassenderen Abriss des juristischen Hintergrunds – mit klarem Fazit: "Am Folterverbot sollte unbedingt festgehalten werden". [ak, 12:35 · ] |
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Letzte Meldung: 26.06.12, 16:22
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