frapp.antville.org | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
frappieren swV. 'in Erstaunen versetzen, befremden', sondersprachl. Im 18. Jh. entlehnt aus frz. frapper (wörtlich: 'schlagen'), aus frk. *hrapon 'raufen, raffen', zu ahd. *raffon (dass.). Die Bedeutungsentwicklung hin zu 'entfremden' wohl auf Basis des Überraschungseffektes eines plötzlichen Schlages (vgl. ne. striking). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Freitag, 6. Oktober 2006
I wie Insolvenz? »§2 (2) Ausgenommen ist die Vertretung sozialpolitischer Belange.« Aus der Satzung des BDI. »I wie Insolvenz?« möchte man fragen. Die im Artikel erwähnte finanzielle Ausstattung lässt zumindest auf Paragrafentreue schließen. [via Netzeitung] [ak, 20:44 · ] |
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