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frappieren swV. 'in Erstaunen versetzen, befremden', sondersprachl. Im 18. Jh. entlehnt aus frz. frapper (wörtlich: 'schlagen'), aus frk. *hrapon 'raufen, raffen', zu ahd. *raffon (dass.). Die Bedeutungsentwicklung hin zu 'entfremden' wohl auf Basis des Überraschungseffektes eines plötzlichen Schlages (vgl. ne. striking). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Freitag, 18. August 2006
»Hinreichende Anhaltspunkte« Aber ja, es soll ja nur, zwei Tage nach dem 18. August, gegen den Paragraphen 130 StGB, Abs. (4) protestiert werden. Und der Hessische Verwaltungsgerichtshof meint, »es sei entgegen der von der Stadt Fulda geäußerten Auffassung nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu befürchten, dass aus der Veranstaltung heraus die Straftat der Volksverhetzung (...) verübt werde.« (PDF) Reichlich blauäugig – oder auf dem rechten Auge blind. [via FR] [ak, 10:51 · ] |
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Letzte Meldung: 26.06.12, 16:22
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