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frappieren swV. 'in Erstaunen versetzen, befremden', sondersprachl. Im 18. Jh. entlehnt aus frz. frapper (wörtlich: 'schlagen'), aus frk. *hrapon 'raufen, raffen', zu ahd. *raffon (dass.). Die Bedeutungsentwicklung hin zu 'entfremden' wohl auf Basis des Überraschungseffektes eines plötzlichen Schlages (vgl. ne. striking). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Freitag, 16. Dezember 2005
Es ist zum Kotzen »"Ein paar Monate Haft haben schon manchen bewegt auszupacken", sagte er. "Damit arbeitet die deutsche Strafverfolgung doch auch."« [via FTD] Innenminister Wolfgang Schäuble zur Befragung des Deutsch-Syrers Mohamed Haydar Zammar, der seit 2001 in einem Gefängnis in Damaskus inhaftiert ist, in dem mutmaßlich gefoltert wird. »Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.« Artikel 2 (2) GG Wie tief will die Großkoalition das Grundgesetz eigentlich noch in die Tonne treten? [ak, 10:07 · ] |
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